Rems Cup Reglement

1. Teilnahmebedingungen

1.1   Jede Mannschaft welche sich zur REMS Meisterschaft angemeldet hat, verpflichtet sich an sämtlichen zugelosten Spielen anlässlich des Cups teilzunehmen.

1.2   Es dürfen nur Spieler eingesetzt werden, welche im Besitz einer gültigen Lizenz anhand der REMS Richtlinien (Spielreglement Punkt 3, Statuten Punkt 3.2) sind.

1.3   Die Spieldauer wird jeweils bei der Auslosung festgelegt und hängt von der verfügbaren Eiszeit im Austragungsort, sowie der Anzahl angemeldeter Mannschaften ab. Jeder Mannschaft wird aber mindestens 60 Minuten Eiszeit garantiert.

1.4   Das Startgeld pro Mannschaft beträgt Fr. 200.00 und schliesst dabei die Eismiete sowie die Schiedsrichterkosten ein.

1.5   Jeder Verein kann sich für die Austragung des REMS-Cup bewerben. Nur muss das Turnier Spätestens ein Monat nach Meisterschaftsbeginn ausgetragen werden.

2. Auslosung

2.1   Die Auslosung ist Sache des Vorstands und kann entweder anlässlich der Spielplansitzung oder intern ausgelost werden. 

2.2   Je nach Anzahl angemeldeter Mannschaften werden die Mannschaft in Gruppen eingeteilt. 

2.3   Falls möglich, die erstplatzierten der letzten Meisterschaft der Gruppe A werden jeweils an die Spitze der jeweiligen Gruppen gesetzt. Beispiel: Bei 3 Gruppen sind die ersten 3 Mannschaften der vergangenen Meisterschaft gesetzt.

2.4   Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren müssen die ausgelosten Zeiten unbedingt eingehalten werden. Sollte eine Mannschaft stark verspätet oder nicht am Spiel teilnehmen, wird das Spiel „Forfait“ gewertet und das Team gemäss dem Spielreglement (Art. 1.10) gebüsst.

3. Spielbetrieb

3.1   Es wird nach den Regeln des SIHF gespielt.

3.2   Der Spielbetrieb wird gemäss Spielreglement der REMS abgehalten. 

3.3   Die Schiedsrichter werden von der Aufbietungsstelle aufgeboten.

3.4   Spielsperren welche im Cup ausgesprochen wurden, werden direkt in den folgenden Spielen verbüsst. Wird eine Spielsperre im letzten Cupspiel einer Mannschaft ausgesprochen oder werden mehrere Sperren für einen Spieler ausgesprochen, muss der fehlbare Spieler die restlichen Spielsperren in der Meisterschaft absitzen.

3.5   Die Bussen für allfällige Match- bzw. Spieldauerdisziplinarstrafen werden nach Artikel Nr. 6.1 des Spielreglements ausgesprochen.

5. Preise

5.1   Der Cupsieger erhält eine Auszeichnung, welche in seinen Besitz geht.

5.2   Auch der Verlierer wird mit einem kleinen Präsent ausgezeichnet.

5.3   Die Preisverteilung findet unmittelbar nach dem Finalspiel statt.

6. Schlussbestimmungen

6.1   Auf Grund der unterschiedlichen Anzahl Spiele werden Strafen und Skorerpunkte der Cupspiele nicht in der Fair Play und Skorerliste berücksichtigt.

6.2   Bei nicht definierten Unstimmigkeiten gilt das Spielreglement bzw. die Reglemente des SIHF.

6.3   Strafen, Sperren, Bussen und Rekurse werden gleich wie in der Meisterschaft behandelt.

6.4   Der Vorstand verfasst nach der Auslosung für das aktuelle Turnier gültige Richtlinien, welche den genauen Modus usw. regelt.

Dieses Reglement ersetzt alle vorangegangene Cup-Reglemente und tritt ab der Saison 2023/2024 in Kraft.