Statuten REMS

1 Name, Zweck, Organisation

1.1 Die Meisterschaft wird unter dem Namen”REGIONALE EISHOCKEY-MEISTERSCHAFT”
(Rems) ausgetragen. Der Sitz der Rems ist immer der Wohnort des Präsidenten.

1.2 Die Regionale Eishockey-Meisterschaft bezweckt die Ausübung und Förderung des
Eishockeysports für Amateure (nicht lizenzierte).

1.3 Die Regionale Eishockey-Meisterschaft besteht aus:

  • Delegiertenversammlung (DV)
  • Mannschaften
  • Vorstand
  • Disziplinarkommission (DK

2 Delegiertenversammlung

2.1 Die Delegiertenversammlung (DV) ist das oberste Organ der Regionalen Eishockey Meisterschaft.
Die ordentliche DV findet alljährlich nach Ablauf der Meisterschaft statt.

2.2 Das Datum der DV bestimmt der Vorstand. Der Vorstand oder ein Fünftel der Vereine können
die Einberufung einer ausserordentliche DV verlangen, welche innerhalb von zwei Monaten seit
Einreichen des Begehrens stattzufinden hat.

2.3 Die DV ist beschlussfähig, wenn von 2/3 der teilnehmenden Vereine zwei Mitglieder anwesend
sind. Pro Verein sind jedoch nur zwei anwesende Mitglieder stimmberechtigt.

2.4 Einladung und Traktandenliste sind den Vereinen mindestens 14 Tage vor der Versammlung
zu zustellen. Anträge von Vereinen sind mindestens 10 Tage vor der DV schriftlich begründet
dem Präsidenten einzureichen.

2.5 Die DV leitet der amtierende Präsident.

2.6 Personen, welche sich der REMS gegenüber sehr verdient gemacht haben, können zu
Ehrenmitgliedern ernannt werden. Der Vorstand ernennt die Ehrenmitglieder.

3 Mannschaften

3.1 Jeder Verein kann Mannschaften und Schiedsrichter stellen

3.2 Spieler, welche beim SIHF lizenziert sind und während der laufenden Saison in die REMS
wechseln wollen, dürfen bis zum 31. Dezember einen Wechsel vornehmen. Diese Spieler
verpflichten sich, bis Ende der Saison keine Spiele mehr für den SIHF auszutragen. Wird der
Spieler nach einem Wechsel in die REMS bis Saisonende nochmals in der SIHF Meisterschaft
eingesetzt, werden nachträglich sämtliche REMS-Spiele, bei denen dieser Spieler eingesetzt
wurde, mit Forfait gewertet.

Es gelten folgende Ausnahmen:

  • Spieler in den Novizen A oder Junioren A regional dürfen an der Meisterschaft des SIHF
    und zugleich an der REMS Meisterschaft teilnehmen.
  • Frauen dürfen an der Meisterschaft des SIHF und zugleich an der REMS Meisterschaft
    teilnehmen.
  • Spieler welche nicht mehr als 2 Spiele in den Novizen Top oder Junioren Top gespielt
    haben und spielen werden, dürfen an der Meisterschaft des SIHF und zugleich an der
    REMS Meisterschaft teilnehmen. Ab einem 3. Einsatz in der SIHF Meisterschaft werden alle
    REMS-Spiele, bei denen der Spieler eingesetzt wurde, mit Forfait gewertet.

Das Mindestalter für die Teilnahme an der REMS-Meisterschaft liegt bei 14 Jahren.
Jeder Verein ist für die Überprüfung der Spielberechtigung einzelner Spieler selber
verantwortlich. Fehlbare werden laut Spielreglement und Statuten gebüsst.

3.3 Es ist Pflicht, dass je zwei Vertreter aller Vereine an der DV teilnehmen. Bei Abwesenheit wird
pro Person eine Strafe von Fr. 50.- fällig.

4 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Aktuar, dem Kassier, dem Schiedsrichterobmann
sowie dem Inhaber der Kontrollstelle.
Die Mitglieder und der Präsident werden von der Delegiertenversammlung für 2 Jahre gewählt und
sind wieder wählbar. Der Vorstand verteilt die verschiedenen Ressorts unter sich und bestimmt einen
Vize-Präsidenten.

4.1 Präsident:

  • Organisiert und leitet Versammlungen
  • Ihm unterliegen die Aufgabenverteilungen unter den Vorstandsmitgliedern
  • Überwachung der Charchen
  • Mitspracherecht bei allen Entscheidungen
  • Stichentscheid bei allen Entscheidungen des Vorstands
  • Mitglied der Disziplinarkommission

4.2 Vize-Präsident:
Der Vizepräsident ist die rechte Hand des Präsidenten und vertritt diesen in dessen
Abwesenheit.

4.3 Aktuar:
Der Aktuar ist verantwortlich für sämtliche Korrespondenz und Mitteilungen der Meisterschaft
betreffend. Insbesondere ist er verantwortlich für:

  • Protokolle (Vorstandssitzungen, DV, DK)
  • Sämtliche Mitteilungen an die Vereine weiter zu leiten

4.4 Kassier:
Dem Kassier obliegen sämtliche finanziellen Belange der Regionalen Eishockey-Meisterschaft.

  • Beiträge einkassieren
  • Zahlungen tätigen
  • Abschluss der Jahresrechnung
  • Kassabuch führen

4.5 Schiedsrichterobmann:
Der Schiedsrichterobmann vertritt die Schiedsrichter der Regionalen Eishockey-Meisterschaft.
Zudem ist er zuständig für:

  • Schiedsrichtereinteilungen
  • Ausbildung der Schiedsrichter
  • Inspizieren der Schiedsrichter

4.6 Kontrollstelle:
Die Kontrollstelle ist zuständig für:

  • Spielbetrieb
  • Lizenzen
  • Spielverschiebungen
  • Rangliste

4.7 Disziplinarkommission:
Der DK unterliegen:

  • Bussen
  • Rekurse
  • Strafen

5 Spielbetrieb

5.1 Das Datum der Spielplansitzung bestimmt der Vorstand. Der Spielkalender muss jedoch bis
anfangs November erstellt sein.

5.2 Zur Erstellung des verbindlichen Spielkalenders ist eine Versammlung (Spielplansitzung) von
Vertretern der teilnehmenden Klubs einzuberufen.

5.3 Der Vorstand ist an diesen Versammlungen geäusserten Wünschen nicht gebunden.

5.4 Jeder Verein ist verpflichtet, ein bevollmächtigtes Mitglied an die Spielplansitzung zu delegieren.

5.5 Die Regionale Eishockey-Meisterschaft beginnt in der Regel im Monat Dezember und endet im
Monat Februar.

5.6 Der jeweilige Gruppensieger erhält einen Preis

5.7 Jedes Jahr wird ein Fairnesspreis abgegeben. Dieser Fairnesspreis wird anhand der Strafminuten
jeder Mannschaft errechnet. Match- und Spieldauerdisziplinarstrafen werden mit 20 Minuten
geahndet. Strafminuten aus nachträglich Forfait erklärten Spielen werden übernommen. Jedes
Forfait erklärte Spiel wird mit 40 Strafminuten in der Fairnessrangliste belastet.

6 Strafen

6.1 Bei Lizenzentzug entscheidet die Disziplinarkommission über allfällige weitere Spielsperren des
fehlbaren Spielers.

6.2 Strafen müssen direkt nach Erhalt des Einzahlungsscheines beglichen werden. Sie werden den
Vereinen zugestellt und nicht dem fehlbaren Spieler. Der Verein wird für die Bezahlung der Strafe
haftbar gemacht.

6.3 Sind bei Saison Neubeginn (Spielplansitzung) noch Strafen der letzten Saison ausstehend, so
wird dem Verein die Spielerlaubnis für die neue Spielperiode nicht erteilt.

7 Jahresbeitrag

7.1 Der Jahresbeitrag jeder Mannschaft an den REMS – Verband beträgt pro eingelöste Lizenz
Fr. 20.- im Minimum aber Fr. 200.-

7.2 Nach dem 30.November eingelöste Lizenzen werden mit Fr. 30.- verrechnet.

8 Haftung

8.1 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen

Jede persönliche Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins sind
ausgeschlossen.

9 Wahlen

9.1 Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt, und ist wieder wählbar.

10 Traktanden
10.1 Beschlüsse können einzig über die auf der Traktandenliste aufgeführten Traktanden gefasst
werden.

11 Beschlussfassung

11.1 Die DV fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

11.2 Der Präsident stimmt mit. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Beschlüssen der Präsident mit
einer zweiten Stimme, bei Wahlen das Los.

11.3 Für die Auflösung des Vereins bedarf es einer Stimmenmehrheit von drei Vierteln der
anwesenden Mitglieder.

12 Befugnisse der DV

12.1 Der DV stehen folgende unübertragbare Befugnisse zu

  • Abnahme des Jahresberichts des Präsidenten, der Jahresrechnung, der Kontrollstelle
    sowie die Entlastung des Vorstandes
  • Wahl des Vorstandes und des Präsidenten
  • Abänderung der Vereinsstatuten und des Spielreglements
  • Beschlussfassung über alle Gegenstände der Traktandenliste.
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und der Liquidation des
    Vereinsvermögens.

13 Befugnisse des Vorstandes

13.1 Der Vorstand beschliesst über alle Angelegenheiten, die nicht von einem anderen Organ zu
bestimmen sind, insbesonders über:

  • Führung des Vereins unter Vorbehalt der Befugnisse der DV
  • Ausführung der Beschlüsse der DV
  • Vertretung des Vereins gegenüber Dritter (Präsident oder Vizepräsident)
  • Einberufung der DV
  • Planung und Durchführung der Vereinstätigkeiten
  • Ausarbeitung von Reglementen

14 Verschiedenes

14.1 Sitzungen müssen vier Tage im Voraus angesagt werden.

14.2 Bei anderen Streitfällen gilt das Reglement und die Statuten des SEHV.

14.3 Ist die Zahl aller teilnehmenden Mannschaften ungerade, so spielt immer eine Mannschaft mehr
in der Gruppe B.

14.4 Zwei Mannschaften des gleichen Vereines dürfen nur in der Gruppe B spielen.

14.5 Versicherung ist Sache jedes einzelnen Spielers.

14.6 Bei Auflösung des Vereins REMS wird das Vermögen auf die verbleibenden Vereine aufgeteilt.

14.7 Bei Rückzug einer Mannschaft nach Anmeldung zur neuen Saison sind Fr. 500.- vom
Verursacher zu bezahlen.

So beschlossen in Raron an der DV vom 11 April 2008.
Der Artikel 3.2. wurde am 15. April 2011 an der DV in Raron abgeändert.
Die Artikel 4 und 5.6 wurden am 19. April 2013 an der DV in Visp abgeändert.
Der Artikel 3.2 wurde nach der DV vom 4. April 2014 dem Spielreglement Punkt 3.1
gleichgesetzt.
Der Artikel 3.2 wurde an der DV vom 7. April 2018 abgeändert.
Der Artikel 3.2 wurde nach der DV vom 05.04.2019 abgeändert.
Die Artikel 7.1 und 7.2 wurden nach der DV vom 05.04.2019 abgeändert.
der Präsident der Vize-Präsident die Kontrollstelle
Marcel Zurbriggen Philipp Amacker Rainer Andenmatten