1. Spielbetrieb
1.1 Es gelten jeweils die gültigen Spielregeln des SIHF.
1.2 Die Spielzeit beträgt 3 x 20 Minuten gestoppt.
1.3 Der Heimklub organisiert die Eisbahn.
1.4 Eisbahnmiete und Schiedsrichterspesen übernimmt die Heimmannschaft.
1.5 Für jedes Spiel wird ein Matchblatt mit Mannschaftslisten (nach Muster SIHF) erstellt.
1.6 Verschiebungen von Meisterschafsspielen können spätestens 3 Stunden vor geplanten Spielbeginn nur aus triftigen Gründen erfolgen. (Wetter, Todesfall im Umfeld einer Mannschaft, Krankheit von mehr als 5 Spielern mit Arztzeugnis. Vor- oder Rückverschiebungen mit Einverständnis beider Mannschaften und der Kontrollstelle). Für alle nicht erwähnten Verschiebungsgründe und kurzfristige Verschiebung ( weniger als 3h vor Spielbeginn) ohne gegenseitiges Einverständnis der beiden Mannschaften, wird eine Busse von Fr. 250.00 zur Gunsten des Gegners bezahlt. Die Busse wird der Mannschaft in Rechnung gestellt, welche den Grund der Verschiebung liefert.
1.7 Neuaufgebote von verschobenen Spielen ist Sache der Heimmannschaft. Diesem Aufgebot ist dringend Folge zu leisten. Ausnahmen nur bei folgenden Punkten: – Schon ein Spiel an dem aufgebotenen Platz (Nur Spiele der REMS). – Zu kurzfristiges Aufgebot (mindestens 2 Tage vorher melden). – Unmögliche Tageszeiten (morgens vor 10.00 Uhr, abends nach 22.00 Uhr). – Zwei Spiele an zwei aufeinander folgenden Tagen (Ein Tag Pause kann verlangt werden). 1.8 Bei Spielverschiebungen muss der Kontrollstelle und dem Schiedsrichterobmann sofort Meldung erstattet werden. Dies ist Sache der Heimmannschaft.
1.9 Jede Mannschaft, die nicht mindestens 6 Spieler innerhalb 15 Minuten nach dem festgelegten Spielbeginn spielbereit auf dem Eis hat, verliert das Spiel Forfait, sofern es die anwesende gegnerische Mannschaft verlangt, und den Schiedsrichtern nicht Tatsachen bekannt sind, die auf höhere Gewalt schliessen lassen.
1.10 Bleibt ein Klub einem Meisterschaftsspiel und/oder einem Cupspiel fern, wird dies mit einem Forfait bestraft. Der fehlbare Verein bezahlt Fr. 500.00 und das Spiel wird mit 0:5 gewertet. Wird ein Spiel vom Gästeteam kurzfristig abgesagt oder wird das Spiel wegen des Gästeteams abgebrochen und als Forfait gewertet, erhält das Heimteam als Entschädigung für entstandene Unkosten Fr. 200.00 von den zu bezahlenden Fr. 500.00. Wird ein Spiel wegen des Heimteams abgebrochen und mit Forfait gewertet, erhält das Gästeteam für die entstandenen Unkosten (Fahrspesen usw.) die Fr. 200.00 Wird ein Spiel Forfait gewertet weil das Heimteam keine Eisbahn zur Verfügung gestellt hat, geht die Busse von Fr. 500.00 zu 100% an den Verband und das Gästeteam hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
1.11 Das Einsetzen eines nicht spielberechtigten Spielers wird mit Forfait bestraft. Abklärungen über Spielberechtigung der Spieler ist Sache ihres Klubs.
1.12 Bei Spielen, die infolge schwerer Verstösse gegen das Reglement mit Forfait bestraft werden, hat der fehlbare Verein Fr. 500.00 zu zahlen.
1.13 Wird bei einem Spiel der Schiedsrichter tätlich angegriffen oder aufs schlimmste bedroht, wird der betroffene Spieler für mindestens 10 Spiele gesperrt und mit einer Busse zwischen Fr. 500.00 und Fr. 1’000.00 belegt. Die Disziplinarkommission definiert je nach Schwere des Vergehens die Höhe der Busse und die Dauer der Sperre.
1.14 Sollte bis Ende der Meisterschaft, Meisterschaftsspiele infolge höherer Gewalt abgesagt oder abgebrochen werden, gilt als Richtwert zur Erstellung des Klassements die Mannschaft, die am wenigsten gespielt hat.
2. Ausrüstung
2.1 Das Tragen von Helm und Hockeyhose ist obligatorisch. Das Tragen eines Kopfschutzes (Gitter,Halsschutz oder Plexiglasscheibe) wird von den Schiedsrichtern gemäss SIHF kontrolliert.
2.2 Die Vereinsfarben sind an der SPIELPLANSITZUNG jeweils bekannt zu geben.
2.3 Bei Farbähnlichkeit der Tenues zweier Mannschaften hat der Heimklub das Recht, sein Originaltenues zu tragen. Der Gastklub muss in einem von diesen Farben abweichenden Tenues antreten.
2.4 Es ist allen Mannschaften verboten, längsgestreifte Leibchen zu tragen, welche Anlass zur Verwechslung mit den Schiedsrichtern ergeben können.
2.5 Jeder Spieler hat auf seinem Leibchen eine Nummer (gut sichtbar) am Rücken aufgedruckt.
3. Lizenzen/ Transfer
3.1 Spieler, welche beim SIHF lizenziert sind und während der laufenden Saison in die REMS wechseln wollen, dürfen bis zum 31. Dezember einen Wechsel vornehmen. Diese Spieler verpflichten sich, bis Ende der Saison keine Spiele mehr für den SIHF auszutragen. Wird der Spieler nach einem Wechsel in die REMS bis Saisonende nochmals in der SIHF Meisterschaft eingesetzt, werden nachträglich sämtliche REMS-Spiele, bei denen dieser Spieler eingesetzt wurde, mit Forfait gewertet.
Es gelten folgende Ausnahmen:
1. Spieler in den Novizen A oder Junioren A regional dürfen an der Meisterschaft des SIHF und zugleich an der REMS Meisterschaft teilnehmen.
2. Frauen dürfen an der Meisterschaft des SIHF und zugleich an der REMS Meisterschaft teilnehmen.
3. Spieler welche nicht mehr als 2 Spiele in den Novizen Top oder Junioren Top gespielt haben und spielen werden, dürfen an der Meisterschaft des SIHF und zugleich an der REMS Meisterschaft teilnehmen. Ab einem 3. Einsatz in der SIHF Meisterschaft werden alle REMS-Spiele, bei denen der Spieler eingesetzt wurde, mit Forfait gewertet. Das Mindestalter für die Teilnahme an der REMS-Meisterschaft liegt bei 14 Jahren.
Jeder Verein ist für die Überprüfung der Spielberechtigung einzelner Spieler selber verantwortlich. Fehlbare werden laut Spielreglement und Statuten gebüsst.
3.2 Die Lizenzen sind nur gültig, insofern sie den jeweiligen Jahreseintrag besitzen.
3.3 Die Kontrollstelle besorgt die Lizenzierung sämtlicher Spieler. Die Kontrolle der Spiel-berechtigung jedes einzelnen Spielers ist Sache des Vereins dem der Spieler angehört. 3.4 Die Lizenzen der Regionalen Eishockey-Meisterschaft müssen bei jedem Meisterschaftsspiel mitgeführt und den Schiedsrichtern spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn vorgewiesen werden können. 3.5 Während der Saison darf ein Spieler den Verein nicht wechseln. 3.6 Wenn ein Spieler den Verein wechselt (ist der Transfer nur nach Ende der abgelaufenen Meisterschaft oder falls ein qualifizierter Rems-Spieler in der laufenden Meisterschaft noch keine Spiele bestritten hat möglich). So wird seine alte Lizenz von der Kontrollstelle eingezogen. Für das Einlösen einer neuen Lizenz ist der neue Verein verantwortlich. 3.7 Vereine, welche mit zwei Mannschaften an der Meisterschaft der REMS teilnehmen, dürfen Spieler je zweimal in der höheren Gruppe einsetzen. Nach zweimaligem Einsatz in der höheren Mannschaft (Mannschaft I höher als Mannschaft II) muss die Meisterschaft in dieser beendet werden. Ein erneuter Wechsel ist dann nicht mehr möglich. 3.8 Bei einem Transfer muss die alte Lizenz dem Spieler ausgehändigt werden. Er darf vom alten Verein am Transfer nicht gehindert werden. (Ausnahme bei finanzieller Schuld gegenüber dem alten Verein).
4. Schiedsrichter/ Proteste/ Rekurse
4.1 Wenn eine Mannschaft Protest einlegt, ist dies auf dem Matchblatt zu vermerken. Zwei Tage nach dem Spiel (Poststempel) muss der Protest schriftlich begründet an den Präsidenten der Regionalen Eishockey-Meisterschaft abgeschickt sein.
4.2 Wenn ein Verein gegen das Reglement der Regionalen Eishockey-Meisterschaft verstösst und dies später bemerkt wird, muss der Protest schriftlich begründet dem Präsidenten der REMS zugeschickt werden.
4.3 Es ist Aufgabe des Präsidenten der REMS, die DK einzuberufen, um die Proteste und Rekurse zu behandeln.
4.4 Sämtliche Streitigkeiten werden von der DK behandelt.
4.5 Schiedsrichter lassen nach den Regeln des SIHF spielen.
4.6 Die Schiedsrichter werden vom Schiedsrichterobmann zugeteilt und aufgeboten.
4.7 Eine unvorhergesehene Absage eines Spieles sollte so früh wie möglich der Kontrollstelle und dem Schiedsrichterobmann gemeldet werden. Wenn nötig, muss die Absage telefonisch an den Präsidenten der spielenden Vereine erfolgen.
4.8 Die Schiedsrichter haben Anspruch auf je Fr. 120.00 für ein Spiel[RL1] .
4.9 Die Schiedsrichterkosten sind vor dem Spiel zu bezahlen.
4.10 Die Schiedsrichter haben vor jedem Spiel die Lizenzen zusammen mit dem Matchblatt zu kontrollieren.
4.11 Sie dürfen am Spiel nur Spieler teilnehmen lassen, die zu Spielbeginn im Besitze einer gültigen Lizenz der Regionalen Eishockey-Meisterschaft und auf dem Matchblatt aufgeführt sind.
4.12 Spezielle Meldungen wie Matchstrafen, Spieldauer-Disziplinarstrafen, Verzögerungen bei Spielbeginn oder andere Vorkommnisse sind unter Schilderung aller Einzelheiten der Kontrollstelle der Regionalen Eishockey-Meisterschaft schriftlich zu melden.
4.13 Gegen die Entscheide der Schiedsrichter während des Spieles kann kein Protest eingelegt werden. (Ausnahmen sind regeltechnische Fehler. Beim nächsten Spielunterbruch muss der Protest auf dem Matschblatt vermerkt werden).
4.14 Proteste müssen schriftlich dem Präsidenten der REMS zugeschickt werden und es muss ein Depot von Fr. 300.00 einbezahlt werden. (Eingeschrieben und mit Quittung des einbezahlten Depots innerhalb von 48 Stunden – Poststempel). Wird der Protest gutgeheissen, werden die einbezahlten Fr. 300.00 zurückerstattet, ansonsten nicht.
4.15 Wird ein Spiel annulliert und muss neu angesetzt werden, bestimmt die DK Datum und Ort der Neuaustragung.
4.16 Kommt es Aufgrund eines SR Mangels zu Absage eines Spiels, an einem Tag, an welchem mehrere Meisterschaftsspiele ausgetragen werden müssen, wird in dieser Reihenfolge ermittelt, welche Spiele ausgetragen werden (absteigende Priorität).
1. Natureisbahnen
2. Kunsteisbahn
3. Wenigste Anzahl Spiele
Die betroffene Mannschaft ist sobald wie nur möglich durch die Aufbietungsstelle über den
Entscheid in Kenntnis zu setzen.
5. Punktezählung/ Rangierung / Preise
5.1 Soweit die Meisterschaft nach Punktsystem ausgetragen wird, zählt ein Sieg drei Punkte, ein Sieg nach Verlängerung oder Penaltyschiessen zwei Punkte, ein Unentschieden nach 60 Spiel-minuten einen Punkt und eine Niederlage null Punkte. 5.2 Ein Resultat, dass eine Mannschaft in einem Meisterschaftsspiel mit einem oder mehreren nicht qualifizierten Spielern, oder aus einem anderen Vergehen, erzielt, wird als Forfait gewertet. 5.3 Das erzielte Resultat wird durch die DK aufgehoben und durch ein Forfait (Resultat von 0:5) zuungunsten der fehlbaren Mannschaft ersetzt. 5.4 Hat die fehlbare Mannschaft das Spiel mit einer schlechteren Tordifferenz als 0:5 verloren, so bleibt das gespielte Resultat bestehen. 5.5 Haben beide Mannschaften nicht qualifizierte Spieler eingesetzt oder sonst ein schweres Vergehen begangen, so werden beiden Mannschaften Niederlagen mit einem Resultat von 0:0 notiert (keine Punkte). Diese Niederlagen sind gleich zu behandeln wie Forfait Niederlagen mit Fr. 500.00. 5.6 Die Schlussrangierung erfolgt anhand nachfolgender Kriterien: 1. Bei Punktegleichheit entscheidet die Tordifferenz
2. Anzahl der geschossenen Tore
3. Direktbegegnungen
4. Penaltyschiessen (nur um den ersten Rang)
5.7 Am Ende der Saison steigt der Gruppe B-Meister in die Gruppe A auf. Die letztplatzierte Mannschaft der Gruppe A steigt in die Gruppe B ab. Falls von den beiden Mannschaften gewünscht, kann ein Spiel zwischen Gruppe B-Meister und letztplatzierte der Gruppe A organisiert werden. Dieses entscheidet dann über den Auf- oder Abstieg der beiden Mannschaften, unbeachtet der während der Saison erzielten Platzierung.
Verzichtet eines der beiden Teams auf das Spiel, gibt es dafür keine Sanktionen seitens der REMS. In diesem Fall wird die Auf- und Abstiegsprozedur, wie oben erwähnt, angewendet.
Das Team aus Gruppe B hat in diesem Spiel Heimrecht.
Das Spiel muss bis zwei Wochen nach Beendigung der Saison ausgetragen werden.
6. Strafen
6.1 Die Verschiedenen Vergehen werden wie folgt gebüsst: – Einsetzen nichtberechtigter Spieler Fr. 500.00 – Forfait Fr. 500.00
– Matchstrafe Fr. 200.00 plus mindestens eine Spielsperre für das nächste Spiel.
– Spieldauerdisziplinarstrafe Fr. 150.00 2. SPD ergibt dann automatisch eine Spielsperre
– Fernbleiben einer offiziellen Sitzung mit Fr. 50.00 pro Person
ÄNDERUNGEN
Dieses Reglement ersetzt alle vorangegangene Reglemente und tritt ab der Saison 2023/2024 in Kraft.
Der Artikel 2.3 wurde an der DV vom 15. April 2011 abgeändert.
Der Artikel 1.13 wurde an der DV vom 19. April 2013 zum Artikel 1.14. Der Artikel 1.13 wurde an derselben DV neu beschlossen
Der Artikel 3.1 und 4.9 wurden an der DV vom 4. April 2014 abgeändert. Und der Artikel 4.1 ersatzlos gestrichen.
Der Artikel 1.10 wurde an der DV vom 10. April 2015 abgeändert.
Der Artikel 3.1 wurde an der DV vom 7. April 2018 abgeändert (bis und mit den Junioren A regional (keine Elite und Top)
Der Artikel 3.1 wurde nach der DV vom 05. April 2019 geändert.
Der Artikel 5.7 wurde nach der DV vom 12. Mai 2023 addiert.